Tagesmutter/Tagesvater als Beruf
Das Informationsportal für die Kindertagespflege in Berlin

 

Kindertagespflege ist ein öffentlich finanziertes Angebot wie die Kita – in kleinerer Gruppe mit fester Betreuungsperson!

Wie finde ich einen freien Platz?

Jeder Bezirk hat eine eigene Informationsseite für die Kindertagespflege. Bei der Suche nach einem Betreuungsplatz empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Bezirk wählen
  2. Über die Kindertagespflegestellen des Bezirkes informieren
  3. Kontakt zur Kindertagespflegeperson oder Fachberatung aufnehmen

Bitte wählen Sie den Bezirk, in dem Sie nach freien Plätzen suchen möchten:

Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist der Fachbegriff für die professionelle Betreuung von Kindern durch Tagesmütter und Tagesväter. In Berlin werden aktuell ca. 5.000 Kinder von 1.150 Kindertagespflegepersonen betreut.

 

Kindertagespflege ist ein öffentlich finanziertes Angebot der Kindertagesbetreuung

Kindertagespflege ist ein öffentlich finanziertes Betreuungsangebot wie die Kita. Eltern können einen Betreuungsplatz in einer Kindertagespflegestelle mit dem Kita-Gutschein „bezahlen“ – das Angebot ist also für Berliner Eltern/Kinder kostenfrei. Jede Kindertagespflegeperson ist vom Jugendamt überprüft, wird fortwährend beraten und regelmäßig kontrolliert. Kindertagespflegepersonen (früher Tagesmütter und Tagesväter) sind fachlich qualifiziert und arbeiten auf der Grundlage des Berliner Bildungsprogramms.

 

Kindertagespflege ist Betreuung in einer kleinen Gruppe mit einer festen Bezugsperson

Eine Kindertagespflegeperson betreut bis zu 5 Kinder und kann dadurch sehr individuell auf die Bedürfnisse der Kinder und Eltern eingehen. In einer Verbundpflegestelle werden bis zu 10 Kinder durch zwei Kindertagespflegepersonen betreut. Vor allem in den ersten Lebensjahren haben Kinder so die Möglichkeit, soziale Erfahrungen in einer kleinen Gruppe im Rahmen einer familiennahen Betreuung mit einer festen Bezugsperson zu machen.

 

Kindertagespflegepersonen sind nach Vorgaben des Berliner Senats gut ausgebildet

Kindertagespflegepersonen sind pädagogische Fachkräfte (z.B. Erzieher*innen) oder qualifizierte Quereinsteiger*innen. Die Qualifizierung erfolgt nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Tätige Kindertagespflegepersonen sind verpflichtet, regelmäßig Fortbildungen zu besuchen. Überprüft, beraten und kontrolliert werden sie durch die Fachberatungen der bezirklichen Jugendämter.